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   BGH, 10.06.2015 - IV ZR 366/14   

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https://dejure.org/2015,13530
BGH, 10.06.2015 - IV ZR 366/14 (https://dejure.org/2015,13530)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2015 - IV ZR 366/14 (https://dejure.org/2015,13530)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - IV ZR 366/14 (https://dejure.org/2015,13530)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 522 Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hilfsantrag in zweiter Instanz gestellt: Klageerweiterung aufgrund Berufungszurückweisung wirkungslos!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.2014 - IX ZR 204/13

    Berufungszurückweisung durch einstimmigen Beschluss: Folgen für eine

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - IV ZR 366/14
    Auf den erst in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrag der Klägerin kommt es entgegen der Rüge der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht an, weil die insoweit erfolgte Klageerweiterung aufgrund der Berufungszurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO wirkungslos ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2014 - IX ZR 204/13, NJW 2015, 251 Rn. 2 m. w. N.; KG, NJW 2006, 3505 unter 2; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 465 unter I).
  • KG, 21.07.2006 - 9 U 117/06

    Zurückweisung einer Berufung im Beschlussweg: Wirkungslosigkeit eines

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - IV ZR 366/14
    Auf den erst in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrag der Klägerin kommt es entgegen der Rüge der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht an, weil die insoweit erfolgte Klageerweiterung aufgrund der Berufungszurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO wirkungslos ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2014 - IX ZR 204/13, NJW 2015, 251 Rn. 2 m. w. N.; KG, NJW 2006, 3505 unter 2; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 465 unter I).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 24 U 89/06

    Verfahrensrecht - Erstmals in 2. Instanz gestellter Hilfsantrag: Entscheidung?

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - IV ZR 366/14
    Auf den erst in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrag der Klägerin kommt es entgegen der Rüge der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht an, weil die insoweit erfolgte Klageerweiterung aufgrund der Berufungszurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO wirkungslos ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2014 - IX ZR 204/13, NJW 2015, 251 Rn. 2 m. w. N.; KG, NJW 2006, 3505 unter 2; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 465 unter I).
  • BGH, 10.03.2016 - VII ZR 47/13

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei Annahme der Unzulässigkeit einer

    Stellt der Kläger auf einen solchen Hinweis des Berufungsgerichts als Hilfsantrag einen Zahlungsantrag, ist es dem Berufungsgericht verwehrt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und dadurch diese - als Reaktion auf den Hinweis des Berufungsgerichts erfolgte - Klageerweiterung für wirkungslos zu erachten, § 524 Abs. 4 ZPO analog (Abgrenzung zu BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2015, IV ZR 366/14; vom 6. November 2014, IX ZR 204/13, NJW 2015, 251 und vom 3. Juni 2014, VI ZR 71/13).

    Bei einer solchen Verfahrenskonstellation ist es dem Berufungsgericht ausnahmsweise verwehrt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und dadurch eine - als Reaktion auf den Hinweis des Berufungsgerichts erfolgte - Klageerweiterung für wirkungslos zu erachten (vgl. zur grundsätzlich entsprechenden Anwendbarkeit von § 524 Abs. 4 ZPO auf Klageerweiterungen bei Zurückweisungsbeschlüssen gemäß § 522 Abs. 2 ZPO: BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2015 - IV ZR 366/14; vom 6. November 2014 - IX ZR 204/13, NJW 2015, 251 Rn. 2; vom 3. Juni 2014 - VI ZR 71/13, Rn. 1; Urteil vom 24. Oktober 2013 - III ZR 403/12, BGHZ 198, 315 Rn. 19, zur Widerklage).

  • BGH, 18.12.2023 - VIa ZR 921/22

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Verwendung

    Eine zweitinstanzliche Klageerweiterung verliert allerdings entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung, wenn die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einen einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wird (BGH, Urteil vom 3. November 2016 - III ZR 84/15, NJW-RR 2017, 56 Rn. 14; Urteil vom 7. Juli 2022 - IX ZR 144/20, NJW-RR 2022, 1433 Rn. 13; Beschluss vom 10. Juni 2015 - IV ZR 366/14, juris; Beschluss vom 9. Juli 2019 - VII ZR 86/17, NJW-RR 2019, 1150 Rn. 6; Beschluss vom 18. April 2023 - VIII ZR 421/21, juris Rn. 13).
  • OLG Hamm, 13.11.2015 - 20 U 179/15

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zugangs des Versicherungsscheins bei

    Gleiches muss auch für den Fall der Klageerweiterung gelten, die ebenso wie die Anschlussberufung von einer zulässigen und erfolgversprechenden Berufung abhängig ist (OLG Rostock aaO, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 10.06.2015 - IV ZR 366/14, juris).
  • OLG München, 19.08.2020 - 21 U 4721/19

    Keine Haftung von VW für vom Diesel-Abgasskandal betroffenes gebrauchtes Fahrzeug

    Auf den erst in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrag der Klagepartei kommt es für die Entscheidung nicht an, weil die insoweit erfolgte Klageerweiterung aufgrund der Berufungszurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO wirkungslos ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.06.2015, IV ZR 366/14, Beschluss vom 6. November 2014 - IX ZR 204/13).
  • OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19

    Problematik des merkantilen Minderwertes und Klageänderung nach Hinweis gemäß §

    Auf den erst in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrag der Klägerin kommt es für die Entscheidung nicht an, weil die insoweit erfolgte Klageerweiterung aufgrund der Berufungszurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO wirkungslos ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.06.2015, IV ZR 366/14, Beschluss vom 6. November 2014 - IX ZR 204/13).
  • OLG München, 17.07.2023 - 3 U 2667/22

    Partnerschaftsgesellschaft, Abschichtungsbilanz, Mietverträge, Notwendige

    Vor diesem Hintergrund wäre auch eine Sachbehandlung nach § 522 Abs. 2 ZPO, mit der Konsequenz, dass ein erstmals in der Berufungsinstanz gestellter Hilfsantrag nach § 524 Abs. 4 ZPO analog wirkungslos geworden wäre, nicht in Betracht gekommen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10.06.2015 - IV ZR 366/14, NJW 2015, 251; BGH, Beschluss vom 10.03.2016 - VII ZR 47/13, NJW 2016, 2508; Zöller/Heßler, 32. Aufl., ZPO, § 522 Rn. 37).
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